Allgemeine Geschäftsbedingungen (agb)

1. Allgemeines

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Rechtsgeschäfte von Maximilian Becker, mit dessen Vertragspartnern, nachstehend in Kurzform „Auftraggeber“ genannt. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur nach gesonderter und schriftlicher Anerkennung akzeptiert.

1.2 Alle Vereinbarungen, die zwischen Maximilian Becker und dem Auftraggeber zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind in schriftlicher Form zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

1.3 Die Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.4 Maximilian Becker erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Entwicklung, Gestaltung und Produktion von Werbemedien. Die detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistung ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen, Briefings, Projektverträgen, deren Anlagen und Leistungsbeschreibungen zwischen Maximilian Becker und dem Auftraggeber.

2. Vertragsbestandteile & Änderungen des Vertrages

2.1 Grundlage für die Agenturarbeit und Vertragsbestandteil ist neben dem Projektvertrag und seinen Anlagen das vom Auftraggeber an Maximilian Becker auszuhändigende Briefing. Wird Maximilian Becker das Briefing vom Auftraggeber mündlich oder fernmündlich mitgeteilt, so erstellt Maximilian Becker über den Inhalt des Briefings ein Re-Briefing, welches dem Auftraggeber innerhalb von 7 Werktagen nach der mündlichen oder fernmündlichen Mitteilung übergeben wird. Dieses Re-Briefing wird verbindlicher Vertragsbestandteil, wenn der Auftraggeber diesem Re-Brie ng nicht innerhalb von 7 Werktagen widerspricht.

2.2 Jede Änderung und/ oder Ergänzung des Vertrages und/ oder seiner Bestandteile bedarf der Schriftform. Dadurch entstehende Mehrkosten hat der Auftraggeber zu tragen.

2.3 Ereignisse höherer Gewalt berechtigen Maximilian Becker, das vom Auftraggeber beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch vom Auftraggeber gegen Maximilian Becker resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Auftraggeber wichtige Termine und / oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/ oder nicht eintreten.

3. Urheber- & Nutzungsrechte

3.1 Der Auftraggeber erwirbt mit vollständiger Zahlung des vereinbarten Honorar für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an allen von Maximilian Becker im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten. Diese Übertragung der Nutzungsrechte gelten, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist und gelten für die vereinbarte Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Nutzungen die über dieses Gebiet hinausgehen, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung im Rahmen des Auftrages oder einer gesonderten schriftlichen Nebenabrede. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei Maximilian Becker. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen.

3.2 Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen und Produkte sind als persönliche geistige Schöpfung durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

3.3 Maximilian Becker darf die von sich entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Diese Signierung und werbliche Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen Maximilian Becker und Auftraggeber ausgeschlossen werden.

3.4 Die Arbeiten von Maximilian Becker dürfen vom Auftraggeber oder vom Auftraggeber beauftragter Dritter weder im Original noch in der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht Maximilian Becker vom Auftraggeber ein zusätzliches Honorar in der mindestens 2,5 fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD übliche Vergütung als vereinbart.

3.5 Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/ oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung von Maximilian Becker.

3.6 Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

3.7 Über den Umfang der Nutzung steht Maximilian Becker ein Auskunftsanspruch zu.

4. Vergütung

4.1 Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht Maximilian Becker ohne weiterer Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.

4.2 Bereits die Anfertigung von Entwürfen ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.

4.3 Werden die Entwürfe später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist Maximilian Becker berechtigt, die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die tatsächliche Nutzung und der ursprünglich erhaltenen Vergütung zu verlangen.

4.4 Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann Maximilian Becker dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten von Maximilian Becker verfügbar sein.

4.5 Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und Dergleichen durch den Auftraggeber und/ oder wenn sich Vorraussetzungen für die Leistungserstellung ändern, werden die Maximilian Becker dadurch anfallenden Kosten vom Auftraggeber ersetzt und Maximilian Becker von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt.

4.6 Bei einem Rücktritt des Auftraggebers vor Leistungsbeginn eines erteilten Auftrages kann Maximilian Becker unabhängig von der Möglichkeit, einen tatsächlich höheren Schaden geltend machen, 15% des Verkaufspreises für die durch Bearbeitung des Auftraggebers entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

4.7 Alle in Angeboten und Aufträgen genannten Preise und die daraus resultierend zu zahlenden Beiträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

5. Zusatzleistungen

5.1 Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung.

5.2 Maximilian Becker ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Maximilian Becker eine entsprechende Vollmacht zu erteilen.

5.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftragnehmers abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, Maximilian Becker im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

5.4 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc., sind vom Auftraggeber zu erstatten.

5.5 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten

6. Geheimhaltungspflicht

Maximilian Becker ist verpflichtet, alle Kenntnisse die es aufgrund eines Auftrags vom Auftraggeber erhält, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl seine Mitarbeiter, auch herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.

7. Pflichten des Kunden

7.1 Der Auftraggeber stellt Maximilian Becker alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Alle Arbeitsunterlagen werden von Maximilian Becker sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt, nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt und werden nach Beendigung des Auftrages an den Auftraggeber zurück gegeben.

7.2 Der Auftraggeber wird im Zusammenhang mit einem beauftragten Projekt Auftragsvergaben an andere Agenturen oder Dienstleister nur nach Rücksprache und im Einvernehmen mit Maximilian Becker erteilen.

7.3 Druck- und sonstige Freigaben erfolgen durch den Auftraggeber.

7.4 Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Vergütung bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar.

7.5 Die Rechnungsstellung erfolgt im Regelfall auf elektronischem Weg per E-Mail. Sollte der Auftraggeber eine Rechnung per Briefpost benötigen, muss dies vor der Rechnungsstellung an Maximilian Becker gemeldet werden.

7.6 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.

8. Sorgfaltspflicht

8.1 Maximilian Becker wird die Interessen des Auftraggebers im Rahmen des Vertrages mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns treuhänderisch wahrnehmen. Dazu gehört, dass bei einer Auftragsvergabe durch die Agentur an Dritte in jedem Fall das Interesse des Auftraggebers vorgeht.

8.2 Maximilian Becker verpflichtet sich, nur qualifizierte Mitarbeiter mit der termingerechten Durchführung der Aufträge und Aufgaben zu beauftragen.

9. Gewährleistung & Haftung

9.1 Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch Maximilian Becker erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Auftraggeber getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und spezieller Werberechtsgesetze verstoßen. Maximilian Becker ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern diese bei der Tätigkeit bekannt werden. Der Auftraggeber stellt Maximilian Becker von Ansprüchen Dritter frei, wenn die Agentur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers gehandelt hat, obwohl sie dem Auftraggeber Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat. Die Anmeldung solcher Bedenken durch Maximilian Becker beim Auftraggeber hat unverzüglich nach bekannt werden in schriftlicher Form zu erfolgen. Erachtet Maximilian Becker für eine durchzuführende Maßnahme eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache die Kosten hierfür der Auftraggeber.

9.2 Maximilian Becker haftet in keinem Fall wegen der in der Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers. Maximilian Becker haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.

9.3 Maximilian Becker haftet nur für Schäden, die Maximilian Becker oder dessen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Höhe der Haftung von Maximilian Becker ist auf den einmaligen Ertrag der Agentur aus dem jeweiligen Auftrag beschränkt. Die Haftung von Maximilian Becker für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und in dem Maße, wie sich die Haftung der Agentur nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentliche Pflichten ergibt.

9.4 Der Auftraggeber stellt Maximilian Becker von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen Maximilian Becker stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung beziehungsweise Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.

9.5 Mit der Freigabe von Entwürfen und Reinausführungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung.

9.6 Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Entwicklungen, Ausarbeitungen, Reinausführungen und Zeichnungen entfällt jede Haftung von Maximilian Becker.

10. Verwertungsgesellschaften

10.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise die GEMA abzuführen. Werden diese Gebühren von Maximilian Becker verauslagt, so verpflichtet sich der Auftraggeber, diese gegen Nachweis Maximilian Becker zu erstatten. Dies kann auch nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.

11. Leistungen Dritter

11.1 Maximilian Becker ist berechtigt, die ihm übertragenden Aufgaben selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen.

11.2 Von Maximilian Becker eingeschaltete Freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der Agentur. Der Auftraggeber verpflichtet sich diese, im Rahmen der Auftragsdurchführung von Maximilian Becker eingesetzten Mitarbeiter, im Laufe der auf den Abschluss des Auftrages folgenden 12 Monate ohne Mitwirken von Maximilian Becker weder unmittelbar noch mittelbar mit Projekten zu beauftragen.

12. Arbeitsunterlagen & elektronische Daten

Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seite von Maximilian Becker angefertigt werden, verbleiben bei Maximilian Becker. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Auftraggeber nicht gefordert werden. Die Agentur schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc.

13. Vertragsdauer & Kündigungsfristen

Der Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft. Er wird für die im Vertrag genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann dieser mit einer Frist von drei Monaten von beiden Seiten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigen Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Eine Kündigung bedarf der Schriftform.

14. Streitigkeiten

Kommt es im Laufe oder nach Beendigung eines Auftrages zu einem Streitfall bezüglich des beauftragten Projektes, so ist vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ein außergerichtliches Mediationsverfahren zu durchlaufen. Bei Streitigkeiten in Frage der Qualitätsbeurteilung oder der Höhe der Honorierung werden externe Gutachten erstellt um möglichst eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Die Kosten hierfür werden vom Auftraggeber und Maximilian Becker geteilt.

15. Schlussbestimmungen

15.1 Der Auftraggeber ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

15.2 Eine Anfechtung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Auftraggeber ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.

15.3 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch wenn der Auftraggeber seinen Firmensitz im Ausland hat.

15.4 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Firmensitz von Maximilian Becker. Maximilian Becker ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.

15.5 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.

Stand: Mai 2019

Maximilian Becker 
Pannierstraße 58 
12047 Berlin
Germany